KSK für Dummies – Die Künstlersozialkasse, einfach erklärt

Aug 17

Zu Gymnasialzeiten habe ich zwar gelernt, wie man die siebte Wurzel aus 823.543 berechnet und die vierte Ableitung aus Sinus mal Cosinus hoch x, aber wie man seine Steuererklärung macht, wird einem irgendwie nicht beigebracht.

Damit soll jetzt Schluss sein, und deswegen möchte ich hier mal festhalten, was ich in den letzten Jahren über die deutsche Bürokratie gelernt habe. Vor allem geht es darum, wie man als Künstler seine Sozialversicherungen und Steuern bezahlt – herzlich willkommen zum Telekolleg Künstlersozialkasse (KSK)!

Über die KSK existieren viele Gerüchte – einige lieben sie, und andere wiederum schimpfen darüber, als wäre sie schlimmer als die Pest.
Aber eines schonmal vorweg – die KSK ist für Künstler was Supergutes!

Gegründet in den 1980ern, hat man erkannt, dass Künstler (und Publizisten) in der Regel arme Schweine sind, und beschlossen, ihnen die Hälfte der Kosten für Sozialversicherungen zu SCHENKEN! Die KSK bringt einem Künstler also bares Geld – quasi ein Hartz IV, extra nur für Filmemacher.

Doch schauen wir uns zunächst an, was Sozialversicherungen überhaupt sind und welche Steuern und Abgaben man auf seine hartverdiente Kohle zu zahlen hat.

SZENARIO A: Lieschen Müller, Sekretärin bei Siemens

Beginnen wir mit einem Beispiel aus der “normalen” Welt, also mit Menschen, die von einer Firma angestellt werden, sozusagen “nicht-selbständig” arbeiten.

Lieschen Müller arbeitet als Sekretärin für Siemens. Im Einstellungsgespräch hat man sich auf einen Brutto-Monatslohn von 2.000€ geeinigt. Da Lieschen Müller nicht mehr im Mittelalter lebt, soll es ihr auch dann gut gehen, wenn sie alt, krank oder pflegebedürftig wird. Deswegen muss Lieschen Müller in guten Zeiten für ihre schlechten vorsorgen – und von ihrem Bruttogehalt eine Rentenversicherung, eine Krankenversicherung und eine Pflegeversicherung bezahlen***außerdem eine Arbeitslosenversicherung - diese lassen wir der Einfachheit halber mal weg. Diese Versicherungen nennt man Sozialversicherungen. In Deutschland werden die Kosten dafür ungefähr fifty-fitfty zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt – man spricht von Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil. Wenn Lieschen also zum Arzt muss, zahlt sie eine Hälfte selbst, die andere Hälfte zahlt Siemens.

Die Beitragssätze für die gesetzlichen Sozialversicherungen belaufen sich aktuell (2014) wie folgt:

  • Rentenversicherung: 18,9%, diese Kosten teilen sich Lieschen und Siemens zu je 9,45% auf.
  • Krankenversicherung: 15,5%, davon zahlt Lieschen 8,2% und Siemens 7,3%.
  • Pflegeversicherung: 2,3%, davon zahlt Lieschen 1,275% und Siemens 1,025%.
Bei einem Bruttolohn von 2.000€ ergibt das:
Lieschen zahlt Siemens zahlt
Rentenversicherung 9,45 % = 189 € 9,45 % = 189 €
Krankenversicherung 8,2 % = 164 € 7,3 % = 146 €
Pflegeversicherung 1,275% = 25 € 1,025 % = 20 €
Gesamt = 378 € Gesamt =  355 €

Die Firma Siemens muss für Lieschen also monatlich 2.000€ Gehalt bezahlen + Arbeitgeberanteile von 355€, also 2.355€. Auf der anderen Seite zahlt Lieschen selbst von ihrem 2.000€ Bruttogehalt monatlich 378€ für ihre Sozialversicherungen. Bleiben ihr somit monatlich 2.000€ – 378€ = 1.622€ über.

Doch halt, halt, zu früh gefreut – Lieschen hat ja noch gar keine Steuern gezahlt!  Die kommen natürlich auch noch drauf.

Fürs Berechnen der Steuer gibt es jetzt megakomplizierte Steuertabellen, damit anhand des Familienstands, der Kirchenzugehörigkeit und des Bluts eines jungfräulichen Einhorns der Steuersatz errechnet werden kann. Beim ledigen, kinderlosen, unchristlichen Lieschen liegt der bei ungefähr 14%. Sie zahlt also von ihren 1.622€ nochmal 14% Steuern auf ihren Lohn (=Lohnsteuer), also grob 220€ (inklusive Solidaritätsbeitrag).

Bleiben für Lieschen:

Bruttogehalt  2.000 €
Sozialversicherungsbeiträge – 378 €
Steuern – 220 €
 Gesamt netto 1.402 €

Lieschen hat also monatlich netto 1.402€ Cäsh in der Täsch – bares Geld, mit dem sie dann Gummibärchen kaufen kann.

SZENARIO B: Klaus Künstler, freischaffender Drehbuchautor

Bei Selbständigen, die ja bei niemandem angestellt sind, gibt es jetzt logischerweise KEINEN Arbeitgeber, der die Arbeitgeberanteile der Sozialversicherungsbeiträge bezahlen könnte. Ein Selbständiger zahlt also alles selbst: die kompletten 19% Rentenversicherung, die komplette Krankenversicherung, die komplette Pflegeversicherung… Nix mit Fifty-Fifty.

Außer man ist Künstler und in der KSK.

Bei Künstlern tut die KSK nämlich so, also wäre sie ein Arbeitgeber – die KSK tut so, als wäre sie Siemens!, und bezahlt die Arbeitgeberanteile!! Ist das cool, oder was?!!!

Nehmen wir an, Klaus Künstler ist Drehbuchautor und erhält 24.000€ Drehbuchförderung. Aufs Monat gerechnet sind das 2.000€. Das ergibt:

Klaus zahlt die KSK zahlt
Rentenversicherung 9,45 % = 189 € 9,45 % = 189 €
Krankenversicherung 8,2 % = 164 € 7,3 % = 146 €
Pflegeversicherung 1,275% = 25 € 1,025 % = 20 €
Gesamt = 378 € Gesamt =  355 €

Also identisch wie bei Lieschen Müller! Auch Klaus zahlt (wenn kinderlos, ledig, kirchenlos) nochmal 14% Steuern – bleiben auch ihm monatlich netto 1.402€***und zwar zahlt Klaus seine Steuern als dicken Batzen einmal im Jahr, sobald er die Steuererklärung abgegeben hat. Lieschen hingegen zahlt ihre Steuern monatlich, indem sie einfach vom Lohn einbehalten werden.. Klaus ist damit der Sekretärin von Siemens gleichgestellt, da die KSK 50% der Sozialversicherungskosten bezahlt hat.

Daher kommt auch der Name – die KSK ist eine Kasse, die Geld für Künstler einsammelt und weiterleitet. Sie ist also KEINE KRANKENKASSE – sondern sie sammelt Geld EIN und überweist es dann AN eine Krankenkasse, wie AOK oder TK. Eine Krankenversicherung ist für Künstler übrigens Pflicht, genauso wie für jeden anderen Menschen in Deutschland. Ebenso Pflicht ist die Rentenversicherung, die jeder Künstler bezahlen MUSS! Man kann sich NICHT “von der Rente befreien lassen”! Dank der KSK werden Rentenbeiträge aber verdoppelt: Klaus zahlt 189€ Rente ein, die KSK packt nochmal 189€ drauf und überweist dann monatlich einen Betrag von 378€ an die Rentenversicherung. Und wenn Klaus dann 110 Jahre alt ist, bekommt er monatlich wieder 378€ zurück. (Hahaha)

Doch woher nimmt die KSK das Geld, mit dem sie Künstler unterstützt? Klar, Siemens holt sich das Geld mit dem Verkauf von Bügeleisen und Waschmaschinen, aber die KSK?

Die Antwort ist einfach – es sind zum einen Teil Steuergelder, zum anderen Teil müssen alle Firmen, die regelmäßig Künstler beauftragen, nochmal 5,2% auf die Künstlergage draufschlagen und an die KSK zahlen – die so genannte KSK-Abgabe (dabei ist es völlig wurscht, ob der Künstler selbst in der KSK ist, Deutscher, Amerikaner oder Holländer). Das heißt, es gibt in Deutschland quasi eine 5%-ige Steuer auf alles, was Kunst ist, die dann an Künstler weitergeleitet wird.

Jetzt wird auch klar, wieso oft über die KSK geflucht wird – vor allem bei Unternehmen, die die KSK-Abgabe zahlen müssen, und bei Künstlern, die von der KSK nicht als “richtige” Künstler anerkannt werden und nicht von den immensen Vorteilen profitieren. Selbständige Nicht-Künstler finden es natürlich unfair, dass sie die kompletten Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen, Künstler aber nur 50%.

Bleibt nur noch zu klären: Wie kommt man in diese sagenumwobene KSK?

Dazu muss man Künstler sein (und es gibt tausend Definitionen darüber, was ein Künstler ist: Ein Kameramann bei einem Fußballspiel ist kein Künstler, ein Kameramann bei einem Kinofilm hingegen schon; ein Web-Designer ist ein Künstler, ein Web-Programmierer hingegen nicht…). Ebenso muss man hauptberuflich Künstler sein, also mindestens 50% seines jährlichen Einkommens mit Kunst verdienen, mindestens 3.900€. (UPDATE: Mit nicht-künstlerischen (Neben)Tätigkeiten darf man im Jahr maximal 5.400€ verdienen, sonst muss man seine Kranken- und Pflegeversicheurung komplett selbst zahlen! UPDATE 2: Das KSK-Minimum zählt nicht für Berufsanfänger in den ersten 3 Jahren; danach darf das Minimum in 6 Jahren höchsten zweimal unterschritten werden, bevor man wieder aus der KSK rausfliegt).

Wenn man all diese Bedingungen erfüllt, dann kann man sich hier das Formular für ein KSK-Beitrittsgesuch herunterladen. Einmal im Jahr meldet man dann bei der KSK das zu erwartende geschätzte Jahreseinkommen an, die KSK errechnet die monatlichen Sozialversicherungsbeiträge, bucht das Geld monatlich ab, verdoppelt es, und leitet es an die Krankenkasse und Rentenversicherung weiter.

Wenn man also in die Geldverdopplungsanstalt KSK aufgenommen wird, kann man getrost die Korken knallen lassen!

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G
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      • A

        Hallo Matthias, toller Beitrag! Ich hätte noch eine Frage: ich bin seit 2 Jahren als Designer selbstständig, habe mich aber bisher nicht bei der KSK gemeldet. Wenn ich mich jetzt anmelden würde, müsste ich dann die Beiträge zur Rentenversicherung nachzahlen? Ich nehme an, dass ich die "zu viel gezahlten" Beiträge an die Krankenkasse aber nicht zurückbekommen würde. Vielen Dank im Voraus für eine Antwort! Anna

        • J

          Hallo Matthias,

          lieben Dank für deinen tollen Beitrag.

          Wie sieht das denn aus, wenn man "nebenbei" selbstständig ist? Ich arbeite Vollzeit 28 Stunden in einer Agentur und nebenbei habe ich mein Kleingewerbe und arbeite für Kunden. Jetzt sagte mir ein Kunde er müsse Abgaben für mich an die KSK zahlen und bräuchte meine Kennnummer. Aktuell bin ich aber noch garnicht in der KSK.

          Liebste Grüße,
          Jenny

          • M

            Hallo Matthias, und vielen Dank für die übersichtliche Aufklärung! Mir ist klar, dass der Artikel alt ist, aber vieles wird sich nicht geändert haben. Meine konkrete Nachfrage: ich war früher über die Ksk versichert, jetzt will ich wieder rein. grundsätzlich erfülle ich die Aufnahmekriterien der KSK, allerdings habe ich seit kurzem Mieteinnahmen in Höhe von ca. 1550.-/Monat. Da gehen noch Zinsen und Abschreibung weg, und Einkommensteuer werde ich auch zahlen müssen. Inwiefern sind diese Mieteinnahmen relevant für die KSK? Und in welcher Höhe dann? In der „normalen“ Pflichtversicherung zählen Mieteinnahmen ja wohl nicht zum Einkommen, in der freiwilligen Versicherung schon?
            Bitte dringend um Antwort, ich wäre gern informiert, bevor ich bei der KSK den Antrag einreiche.
            Viele Grüße!

            • PM

              gibt es ein Maximal gewinn bei ksk?

              • ZR

                Hallo Matthias,
                zur Info, Selbständige bezahlen keine RENTE, wenn sie in die gesetzliche nicht einbezahlen wollen, da der Beitrag bei ca. 1000 € pro Monat liegen kann. Daher gibt es ein Formular zur Befreiung der Rentenzahlung. Ist keine Pflicht, sorry. Wenn man jedoch die 5 Jahre Mindesteinzahlung erreicht, bekommt man auch das bereits einbezahlte wieder, hat man vor der Selbstädigkeit nur 4 Jahre einbezahlt, ist alles futsch oder man beantragt frühzeitig die Auszahlung. Wer da keine private Rente einzahlt muss arbeiten bis Tod oder hat noch Einkünfte anderweitig die reichen.

                Nur die Krankenkassen sind Pflicht, entweder ne private oder einen "freiwilligen Pflichtbeitrag" in einer gesetzlichen KK (Höhe der Beiträge richtet sich nach den Einkünften des Vorjahres laut Einkommenssteuererklärung)
                Und Vater Staat besteht auf seine Einkommensteuer, ggf. man verdient nicht unter dem Existenzminimum.

                  • Avatar

                    Was ist deine Quelle? Du musst unterscheiden zwischen normalen Selbständigen wie Architekten und Ärzten, und armutsgefährdeten wie Künstlern und Publizisten.
                    Es besteht eine grundsätzliche Rentenpflicht für:

                    Der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen:

                    Handwerker und Hausgewerbetreibende;
                    Lehrer, Hebammen, Erzieher und in der Pflege Beschäftigte;
                    Künstler und Publizisten;
                    Selbstständige mit einem Auftraggeber;
                    Seelotsen sowie Küstenschiffer und -fischer
                    bestimmte weitere Selbstständige.
                  • S

                    Ich bin Flexirentner, KSK seit 1848 und seit corona ohne Einkommen aus selbstständiger Arbeit. warum muss ich weiterhin KSK beiträge zahlen? In die BfA zahle ich auch keine Rentenbeiträge

                    • Moin😊ich schreibe für meinen Mann, Pianist, Mitglied in der KSK. Wird in 18 Monaten 65 Jahre alt. Wird eine kleine Rente erhalten. Und wahrscheinlich noch ab und zu kleine Gigs annehmen. Wie läuft es dann mit der Krankenkasse und den Beiträgen? Vielen Dank für eine Antwort:) Christa

                      • Hallo Matthias!
                        Sehr informativ ,vielen Dank!
                        Gibt es eine Max.Alterseintrittsgrenze für die KSK ?
                        Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
                        Ulrike

                        • K

                          Hallo Mathias!
                          Ich arbeite immer wieder auch auf Lohnsteuerkarte und hätte Anspruch auf Arbeitslosengeld, geht das in Kombination mit der KSK?
                          Herzliche Grüße

                          • S

                            Hallo Matthias ! Dankefür die tollen Infos zur KSK !

                            Man wird ja immer aufgefordert Abweichungen zur Schätzung des Arbeitseinkommens nachzukorrigieren. Weißz du, ob das verpflichtend ist ?

                            LG, Sabine

                            • Avatar

                              Chapeau Matthias, endlich habe ich die KSK verstanden. Ich bin damals sofort rein (anders als viele Kollegen, die sich unterdrückt fühlten) und war immer froh drum. War auch alles kein Problem, solange ich als selbständige Journalistin gearbeitet habe. Vor einiger Zeit hat meine öffentlich-rechtliche Anstalt den größten Teil meiner Arbeit umdefiniert - von selbständig zu nicht selbständig. Seitdem zahle ich darauf Lohnsteuer etc. Die paar selbständigen Honorare, die ich noch bekomme, werden jetzt auch versteuert. Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich aus der KSK fliege? Ich würde das gerne verhindern, ich war mein ganzes Berufsleben da und möchte nicht kurz vor knapp alles neu organisieren müssen. Hast Du eine Idee?

                              • M

                                Hallo Matthias, sehr sehr informativer Artikel, danke dafür. Ich habe diesbezüglich aber noch eine Frage: Mir ist das noch nicht ganz klar - angenommen jemand ist Künstler und seit 5 Jahren als Freiberufler (selbständig) gemeldet. Er hat in diesen 5 Jahren keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt und war auch nicht bei der KSK gemeldet. Wenn er sich nun melden würde und bei der KSK angenommen werden würde, was wäre mit den letzten 5 Jahren? Könnte die gesetzliche Rentenversicherung Nachzahlungen verlangen? Wäre es da nicht "besser" für den Künstler, mit der KSK direkt freiwillig Nachzahlungen zu vereinbaren, sodass eben diese 50% Rentenversicherung rückwirkend übernommen werden? Lg Maria

                                  • Avatar

                                    hi Maria, rückwirkende Nachzahlungen gibt es bei der KSK nicht. Lg Matthias

                                      • KS

                                        Hi Matthias, bei mir ist der Fall ähnlich. Ich bin seit 11 Jahren selbstständig als Texterin, wusste damals auch nichts von der KSK. Die Deutsche Rentenversicherung hat vor ein paar Jahren eine Prüfung durchgeführt, konnte aber darlegen, dass ich nicht als Künstlerin gelte. Mittlerweile schreibe ich aber häufiger als Ghostwriterin, was ja ins künstlerische geht. Will nun versuchen, in die KSK zu kommen. Ich habe aber Angst, dass die Rentenversicherung dann Nachforderungen stellt. Kann mir das passieren, oder bin ich wegen der Prüfung vor ein paar Jahren und der Freistellung auf der sicheren Seite? Andere Sache....die Rentenversicherung wurde ja nun auf mich aufmerksam durch die Antragstellung. Was wenn ich nicht von der KSK angenommen werde? Muss ich dann ab sofort Rentenversicherung komplett aus eigener Tasche zahlen? Oder einfach so weiterlaufen lassen? Danke für deine Hilfe. Vlg, Kathrin

                                    • T

                                      Hallo Matthias toller Beitrag und hoffentlich Rettung in meiner Unwissenheit........ Lieschen hats gut, alles klar. Wie läuft die Berechnung wenn ich privat versichert bin und mich in einem Alter befinde in dem ich nicht mehr in die gesetzliche wechseln kann ( über 55 Jahre). Wem zahl ich dann wie und wohin wenn der Privatkassenbeitrag ca 300€ hoch ist? Der Aufnahme in die KSK als selbstständiger Fotograf dürfte nix im Weg stehn. Lg

                                      • N

                                        Hallo Matthias,
                                        dein Beitrag ist super. Aber ich möchte noch mal fragen.
                                        Die Berechnung des Gewinns im Jahr setzt sich also aus den gesamten Einkünften zusammen. Allerdings ohne Umsatzsteuer. Richtig?

                                        • C

                                          Lieber Matthias, wenn es nur mehr solcher Beiträge und hilfsbereiter Menschen gäbe.... ich lehre als freie Dozentin Kommunikation und Marketing. Kann ich in die KSK? In meinen Verträgen zur Auftragsvergabe werden aber Fächer und Inhalte nicht erwähnt. Auch habe ich ausländische Mieteinnahmen, diese stehen aber den Schulden gegenüber, das ist also kein Einkommen, um mich zu finanzieren. Wie gehe ich vor, um in die KSK zu kommen?

                                          • Avatar

                                            Hallo Matthias, danke für deinen tollen Artikel. Ich hätte auch noch eine Frage. Ich bin seit 10 Jahren als Grafikdesignerin selbständig und bin nicht in der KSK, mein damaliger Steuerberater riet mir davon ab.. daher bin ich (nur) in der PKV. Bislang war ich im Glauben die KSK darf mich nicht "erwischen" weil sie mich dann "zwingen" würde bei ihr einzuzahlen..und gerade nach mehreren Jahren käme das bitter weil sie rückwirkend fordert. Das mit dem erwischen wäre aber nur "halb so wahrscheinlich" weil ja auch die KSK die gleiche Summe rückwirkend für mich einzahlen müsste. Jetzt meine Frage...hat mich mein Steuerberater da falsch informiert? Kann ich heute einfach zur KSK hin und sagen "Hallöchen da bin ich, und möchte euch jetzt beitreten" – aber nicht rückwirkend – und in meiner PKV bleiben? Vielen Dank schonmal im voraus! Grüße Daffne

                                            • J

                                              Hi Matthias,
                                              danke für den Artikel! Habe gerade noch das PDF "Versicherung bei der KSK trotz Nebenjob" gelesen - dort heißt es, dass eine geringfügige nicht-künstlerische Beschäftigung die Versicherung in der KSK grundsätzlich nicht beeinflusst. Daraus schieße ich, dass ich in meinem "Haupt-Künstlerberuf" grundsätzlich auch weniger als in einem Nebenjob verdienen darf, solange der Nebenjob weniger als 5.400€ jhl. einbringt - ist das richtig?

                                              • Hi, Matthias, toller Beitrag! Hat mir einiges geklärt. Ich lebe schon seit Jahren von der Musik, allerdings im Ausland. Da ich seit knapp 2 Jahre in Deutschland bin verdiene ich noch nicht soo viel mit der Musik, aber ich bin sehr aktiv und will mich bei der KSK anmelden. Da es eine Art neuer Anfang in Deutschland ist, gilt das auch als "Berufsanfängerzeit"? Wo oder wie könnte ich das bei der KSK erklären? Vielen dank! Giovanna

                                                  • Avatar

                                                    Wenn du dich für die KSK bewirbst, musst du beweisen, dass du Künstler bist und wie lange. Wenn du jetzt Musik-Alben einreichst von sagen wir 2003, dann bist du definitiv kein Anfänger mehr, auch wenn du erst seit 1 Jahr in Deutschland lebst ;)

                                                      • M

                                                        Zur Präzisierung, um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen: Wenn man den Antrag stellt, bei der KSK aufgenommen zu werden, kann man zwar ein Album von 2003 dazulegen (um zu zeigen, dass man kein Berufsanfänger mehr ist), es hat aber für die Entscheidung, ob man überhaupt aufgenommen wird, keine Relevanz mehr. Man darf nur und muss Belege des letzten halben Jahres einreichen. Insofern macht es Sinn, für den Antrag bei der KSK einen Zeitpunkt zu wählen, an dem rückwirkend für 6 Monate künstlerisch oder publizistisch viele Aufträge gelaufen sind. Alternativ oder wenn man Berufsanfänger ist, kann man den Antrag formlos stellen (siehe meine Antwort oben auf Anna, Punkt 1) und dann noch Belege nachreichen. Vorteil: ab Zeitpunkt der formlosen Beantragung gilt dann auch rückwirkend die Mitgliedschaft in der KSK und man bekommt bereits gezahlte Beiträge bei der Krankenkasse später zurückerstattet. Die Beiträge für die KSK zahlt man dann natürlich entsprechend nach.

                                                    • KF

                                                      Cool, danke. Eine Frage, mein Wissensstand ist, das sich der Hauptberuf nicht über das Gehalt festmachen lässt, sondern um die Arbeitszeit, die darin getätigt wird. Ich kann also im (Neben-)Beruf sehr viel mehr verdienen (und ich dachte auch über 5400,00) solange mein Hauptzeitvertreib die Kunst ist. Weißt du da was anderes und wo könnte ich das nachlesen? Vielen Dank und beste Grüße, kai

                                                      • N

                                                        Lieber Matthias, vielen Dank für deinen einfach und ausführlichen Beitrag! Eine Frage: Wie sieht es aus mit Künstlern, die selbstständig/freiberuflich sind, aber auch angestellt? Ich arbeite auf Rechnung, arbeite aber auch auf angestellten Basis als Sängerin/Schauspielerin im Theater.
                                                        Danke!
                                                        Viele Grüße,
                                                        Nina

                                                        • O

                                                          Hallo Matthias, super Beitrag! Mich würde interessieren, wie z.B. Mieteinnahmen behandelt werden. Wird das als nicht-künstlerische Tätigkeit gezählt? Oder interessiert das die KSK garnicht? Danke für eine Antwort! ;-)

                                                          • JP

                                                            Lieber Matthias, super geschriebener Beitrag! Ich wollte mal nachfragen ob du dich auch auskennst, wie man den KSK Beitrag steuerlich geltend machen kann. Ich weiß nämlich nicht ob ich was falsch mache! Ich habe diesen bei der letzten Steuererklärung unter Sonderausgaben verbucht. Jetzt ist mein Bescheid gekommen und ich sehe, daß die das extrem gekürzt haben. Warum? Gibt es da einen Höchstbetrag? Bzw. Wie du es beschreibst...wird bei Angestellten erst die Sozialabgabe abgezogen, dann zahlt man davon Steuern! Wenn ich aber meine Sozialabgaben gar nicht ganz abziehen kann, zahle ich ja auch viel mehr Steuern. Da ich selbst meine Steuern mache, hab ich da auch keinen Ansprechpartner und finde da auch nix im Netz. Nur so Aussagen, dass man nicht nur seinen Anteil mir reinschreibt sondern auch den Anteil der KSK! Bin verwirrt und weiß nicht ob ich Einspruch gegen den Bescheid erteilen soll. Freu mich auf deine Meinung ...sonnige Grüße Jenny

                                                              • Avatar

                                                                Der KSK-Beitrag ist keine Sonderausgabe!! Das gehört alles in die Anlage "Vorsorgeaufwand"! Da gibt es 2 Felder: eins für "Beiträge zur Altersvorsorge" (da gibst du deine gezahlten Rentenbeiträge an) und dann gibt es noch "Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung" (da gibst du die gezahlten Kranken- und Pflegekosten an). Du gibst natürlich nur den Geldbetrag an, den DU gezahlt hast, nicht das, was die KSK für dich dazu gelegt hat! Dafür bekommst du 1x im Jahr von der KSK schön eine Übersicht geschickt mit allen Geldbeträgen, die du in der Steuererklärung eintragen musst. Du solltest auf jeden Fall deine Steuererklärung korrigieren.

                                                              • R

                                                                Hallo, ich bin seit Jahren bei der Künstlersozialkasse (Grafik: B09). Im Laufe der Zeit haben sich aber meine Einkünfte immer mehr zu einer Dozententätigkeit verschoben. Meine Frage ist, ob meine Tätigkeit als Dozent für Microsoft Office an einer VHS unter einer der künstlerischen Bereich fällt - ich vermute nicht?

                                                                • R

                                                                  Hallo, vielen Dank für den Artikel! Ich bin mittlerweile seit 2 Jahren 100 % als freiberuflicher Musiker tätig. Am Anfang war ich mir noch nicht sicher, ob das wirklich dauerhaft ist, aber in der Zwischenzeit läuft es so gut, dass es keinen Grund mehr gibt in ein normales Beschäftigungsverhältnis zurück zu kehren. Gerne würde ich mich nun in der KSK anmelden. Wird es da Probleme geben, weil ich schon seit 2 Jahren selbstständig bin?